Kanzlei

Mein Anliegen ist der Schutz des Geistigen Eigentums. Werke, Forschungsergebnisse und Erfindungen benötigen besonderen Schutz und eine kompetente Beratung. Ich berate Sie auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und im Vertragsrecht. Ich begleite Sie auf dem Weg von der Idee zum fertigen Produkt.

Ich berate meine Mandanten auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes und im Vertragsrecht für forschende Unternehmen und Einrichtungen. Seit über 15 Jahren arbeite ich in diesen Bereichen sowohl für Unternehmen als auch für Forschungseinrichtungen und kenne deren Bedürfnisse. Durch die langjährige Kenntnis der Interessen beider Seiten kann ich eine abgestimmte und zufrieden stellende Lösung für Ihre besonderen Belange entwerfen. Ich nehme mir die Zeit, Sie als Mandant kennenzulernen und zu verstehen. Dadurch ist die optimale rechtliche Absicherung Ihrer Interessen in Ihren innovativen Projekt gewährleistet. Meine Mandanten sind kleine und mittelständische Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Privatpersonen. Die Interessen von Forschungspartnern zu identifizieren, abzugleichen, durchsetzen und zu Verschriftlichen ist mein Anliegen und Tagesgeschäft.

Philosophie

Ausgezeichnete anwaltliche Dienstleistungen

Als Rechtsanwältin beherrsche ich mein Handwerk in der außergerichtlichen Beratung sowie der gerichtlichen Auseinandersetzung. Zudem erarbeite ich für meine Mandanten in jeder Situation die wirtschaftlich optimale Lösung.

Hervorragende Teamarbeit

Die Teamarbeit mit Ihnen als Mandant ist für mich von zentraler Bedeutung. Mein Ziel ist es, langfristige Beziehungen zu meinen Mandanten aufzubauen – Beziehungen, die zu echten Partnerschaften werden. Für mich zählen Offenheit, Kommunikation und Dienstleistungsbereitschaft.

Flexibilität

Ich strebe eine innovative und kreative Betreuung meiner Mandanten an und entwickle qualifiziert und zuverlässig Lösungen für Ihre Probleme.

Als Einzelkanzlei kann ich flexibel auf Ihre Bedürfnisse reagieren. Ich biete Ihnen Unterstützung im Einzelfall bis hin zur dauerhaften Beratung der Unternehmensführung.

Kosten

Guter Rat muss nicht teuer sein…aber er kostet Geld.

Ich möchte die Kosten so transparent wie möglich gestalten, damit Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt.

Wenn Rechtsanwälte vor Gericht tätig werden, ist die Vergütung abhängig vom Streitwert im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Für Streitwerte über €25.000,- rechne ich nach dem RVG ab. Selbstverständlich informiere ich Sie vorab über die Kosten, die entstehen werden.

Außergerichtliche Tätigkeit sowie gerichtliche Tätigkeit mit einem Streitwert unter €25.000,- rechne ich im Rahmen einer mit Ihnen geschlossenen Honorarvereinbarung ab. Dieses Honorar kann – abhängig von der Angelegenheit - entweder ein Pauschalhonorar oder ein Zeithonorar sein.

Ich vereinbare keine Erfolgshonorare.

Bei einer langfristigen Zusammenarbeit, z.B. zur Beratung der Geschäftsführung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, schließe ich gerne Rahmenvereinbarungen ab.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.