Rechtsgebiete

Spezialisiert habe ich mich auf das Vertragsrecht, den Gewerblichen Rechtsschutz sowie auf das Arbeitnehmererfinderrecht

Interessen von Forschungspartner identifizieren, abgleichen, durchsetzen und verschriftlichen ist seit über 20 Jahren mein Anliegen und Tagesgeschäft. Nachdem ich sowohl Unternehmen als auch Forschungseinrichtungen vertrete kenne ich die Interessen beider „Seiten“ und kann so Ihre Interessen in die vertragliche Architektur eines Forschungsprojektes einbringen.

 

Forschungsverträge

Forschungsprojekte bringen unterschiedliche Menschen und Organisationen mit unterschiedlichem Wissen, Zielen, Kulturen und Vorkenntnissen zusammen. Gemeinsames forschen heißt gemeinsam mehr erreichen als es alleine möglich wäre.

Jeder Forschungspartner sollte jedoch seine Interessen in dem Projekt verwirklicht sehen. Dies ist nur möglich, wenn sich jeder Forschungspartner zunächst über seine eigenen Interessen im Klaren ist.

Was kann ich, was habe ich, was will ich erforschen und was will ich damit machen?

Im nächsten Schritt sollte sich jeder die gleichen Fragen für seine Projektpartner stellen und diese mit seinen Partner abgleichen.

Wenn dann die Struktur des Forschungsprojektes entwickelt wurde, sollten die Ziele und Interessen schriftlich niedergelegt werden. Sind sich alle Forschungspartner darüber einig, dass dies die Regeln für das Forschungsprojekt sein sollen, ist der Forschungsvertrag fertig gestellt.

Verträge sind die übereinstimmenden Willenserklärungen von mindestens zwei Partnern. Verträge begleiten uns durch unser gesamtes Leben. Die typischen Verträge, d.h. die typischen Regeln über die Forschungspartner einig sein sollten sind:

  • Geheimhaltungsverträge
  • Kooperationsverträge
  • Zuwendungsverträge
  • Verwertungsverträge


Ich helfe Ihnen dabei, an alles Wichtige zu denken und verständlich zu regeln. Im besten Fall, haben sie sich im Vorfeld eines Forschungsprojektes auf alle wichtigen Dinge geeinigt, so dass der Vertrag nie für einen Streifall benötigt wird. So bleibt mehr Zeit fürs forschen und kooperieren.

 

Gewerblicher Rechtsschutz

Forschung und geistiges Schaffen kosten viel Zeit, Energie und Geld. Neben der Tatsache, dass man auf seine erschaffenen Ergebnisse stolz sein kann, will man auch die wirtschaftlichen Früchte seines Schaffens ziehen. Um geistiges Eigentum effektiv Nutzen zu können, sollten diese effektiv geschützt sein.

Was muss ich tun, um Schutz zu erlangen? Wieviel kostet er? Welches ist das richtige Schutzinstrument – Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marke, Design, Urheberrecht, etc.? Was ist der Unterschied zwischen geistigem Eigentum und Gewerblichen Rechtsschutz?

Ich helfe Ihnen, eine Verwertungsstrategie zu entwerfen und diese umzusetzen. Dabei müssen Umfang und Kosten des Schutzes auf Ihre Bedürfnisse und Pläne abgestimmt sein.

Darüber hinaus unterstütze ich Sie Ihre Recht gegen Dritte durchzusetzen. Dies kann durch Verwertungsverträge oder sowie außergerichtliche Auseinandersetzungen geschehen. Streitigkeiten im Gewerblichen Rechtsschutz sind sehr kostspielig und meistens langwierig. Daher werden eine Vielzahl an Streitigkeiten außergerichtlich durch Verhandlung, Mediation und Vergleich bleigelegt. Ich setze Ihre Schutzrecht und Interessen jedoch auch vor deutschen Land- oder Oberlandesgereichten durch.

 

Arbeitnehmererfinderrecht

Arbeitgeber und Erfinder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben besondere Rechte und Pflichten sobald eine Erfindung gemacht wird.

Muss ich meine Erfindung melden? Bis wann darf ich die Erfindung in Anspruch nehmen? Darf mein Unternehmen eine Patentanmeldung einfach aufgeben? Wie hoch ist meine Arbeitnehmererfindervergütung?

Ich helfe Ihnen ihre Rechte und Pflichten als innovativer Arbeitgeber oder erfindender Arbeitnehmer zu erkennen und durchzusetzen.